Endlagersuche Atommüll: An den Säulen der Standortsuche darf nicht gesägt werden

07. August 2024 | Atomkraft

Ein vom Bundesamt für die Sicherheit der nuklearen Entsorgung (BASE) veröffentlichtes Gutachten identifiziert weitere Verzögerungen bei der Endlagersuche für hochradioaktive Abfälle. Die Festlegung des Atommülllager-Standortes wird demnach weitere 50 Jahre andauern und frühestens 2074 erfolgen. Dazu erklärt Angela Wolff, Leiterin für Atompolitik des Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND):

„Die Dauer der Standortsuche hat Konsequenzen für die Zwischenlagerung des Atommülls. Es bedarf eines neuen Sicherheitskonzepts für die Langzeit-Zwischenlagerung. Daran müssen die Menschen, denen jahrzehntelang falsche Versprechungen gemacht wurden, umfassend beteiligt werden. Für die aktuelle oberirdische sowie für die zukünftige tiefengeologische Lagerung muss der Fokus auf der bestmöglichen Sicherheit für Mensch und Umwelt liegen.

Die Bundesgesellschaft für Endlagerung (BGE), das BASE und das Bundesumweltministerium (BMUV) müssen ihre Prozesse überprüfen und Abläufe im Rahmen der gesetzlichen Möglichkeiten optimieren. Das sollte in einem lernenden Verfahren ohnehin stattfinden. Was nicht geschehen darf, sind Schnellschüsse auf Kosten von Sicherheit, Wissenschaftlichkeit und Beteiligung. An diesen Säulen des Standortauswahlgesetzes darf nicht gesägt werden, denn dies hätte einen absoluten Vertrauensverlust und somit ein Scheitern des Verfahrens zur Folge.“

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